ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GYBE® TRADING GMBH

§1 Allgemeines

Alle Vereinbarungen mit GYBE Trading GmbH liegen den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde, die durch Auftragserteilung oder Annahme von Lieferungen ihre Anerkennung erhalten.
Nebenabsprachen oder mündliche Vereinbarungen werden ausdrücklich nicht anerkannt.
Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen von GYBE Trading GmbH schriftlich bestätigt sein, um Gültigkeit zu erlangen.
Durch Auftragserteilung erkennt der Besteller die Kauf-, Liefer- und Geschäftsbedingungen an.

§2 Angebote

Unsere Preisangebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, verpflichten jedoch nicht zur Auftragsannahme, solange keine schriftliche Bestätigung beiderseits vorliegt, Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform und beiderseitiger Bestätigung.

§3 Urheber und Nutzungsrecht

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung von Urheber- und Nutzungsrechten eingereichter Vorlagen verantwortlich.
Für überlassene Muster und Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§4 Lieferzeiten

Die Lieferzeiten werden bei Auftragsbestätigung vermerkt. Vorher genannte Termine sind unverbindlich.
Wird vom Käufer kein verbindlicher Liefertermin genannt, so ist eine Nachfrist von drei Wochen von Seiten der GYBE Trading GmbH zulässig.

§5 Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise aus der aktuellen Preisliste. Die volle Rechnungssumme wird bei Lieferung fällig.
Wir behalten uns vor eine Vorauszahlung einzufordern. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er schriftlich vereinbart ist.

§6 Stornierung

Stornierung von Standard- und Lagerware ist innerhalb von sieben Tagen nach Auftragserteilung möglich.
Erfolgt eine Stornierung, nachdem die Ware bereits Versand wurde, ist eine Stornogebühr von 30% fällig.
Sonderbestellungen und Individualanfertigungen sind davon ausgenommen und können nicht storniert werden,

§7 Eigentumsvorbehalt

Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum.
Der Kunde darf diese Ware nur unter Berücksichtigung des Eigentumsvorbehalts weiter veräußern.
Pfändung oder Sicherheitsübereignung ist ausdrücklich nicht gestattet.

§8 Gewährleistung

Mängel sind schriftlich zu beanstanden, mündliche Mängelrügen werden nicht anerkannt.
Transportschäden sind sofort gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen und zeitgleich an GYBE Trading GmbH zu melden.
Diesbezügliche Beweise sind zu sichern. Bei Veränderungen der Ware durch den Besteller oder anderer Abnehmer entfällt die Gewährleistung.
Beanstandete Ware ist an uns zu senden, die Lösung des Transports und der Transportkosten wird von uns entschieden.
Eine Haftung für Schäden an nicht gelieferter Ware ist ausgeschlossen, solange uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Eine mehrfache Nachbesserung durch die Verkäuferin ist öfter als dreimal ausdrücklich erlaubt.

§9 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.